Unsere Elektroautos im Überblick

E-Autos sind auf dem Vormarsch. BMW und MINI bieten eine wachsende Fahrzeugpalette für das smarte Fahren in Stadt und Land – die elektrifizierten Fahrzeuge bringen Sie problemlos an Ihr Ziel.

Finden Sie heraus, wie gut die Elektromobilität von BMW und MINI in Ihren Alltag passt. Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen und laden Sie zum Probefahren ein. Wir freuen uns auf Sie.

 

Elektroautos leasen oder finanzieren?

Wenn Sie Ihren neuen MINI oder BMW nicht bar zahlen möchten, bieten wir Firmen und Privatleuten gerne auch Elektroauto-Leasing oder Finanzierung an. Damit begleichen Sie Ihre Zahlungen in bequemen monatlichen Raten. Gerne erstellen wir Ihnen im persönlichen Termin ein Angebot - individuell auf Ihre Wünsche in Hinblick auf Laufzeit, km-Nutzung, Anzahlung und Schlussrate zugeschnitten.

UMWELTBONUS FÜR NEUWAGEN UND JUNGE GEBRAUCHTE.

UMWELTBONUS FÜR NEUWAGEN UND JUNGE GEBRAUCHTE SEIT 01.01.2023

 

Die Zukunft ist jetzt. Erleben Sie individuelle Fahrzeuge nachhaltiger und umweltbewusster Mobilität mit finanziellen Vorteilen: Nutzen Sie beim Kauf eines unserer rein batteriebetriebenen Fahrzeuge (BEV) bei Ihrem BMW Partner den Umweltbonus* als Förderung. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus* zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).


▶ Seit 01.01.2023 treten u.a. nachfolgende Regeln neu in Kraft:

  • Die Förderung von Plug-In-Hybrid Fahrzeugen endete zum 31.12.2022.

▶ Ab 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

  • Mindesthaltedauer Neuwagen und Junge Gebrauchte mindestens 12 Monate.

▶ Ab 01.01.2024 wird sich die Deckelung des Förderbudgets ändern. 

 

Die Regelung MINI:

*Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten.

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.

Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

 

Die Regelung BMW:

 *Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Auch ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann mit dem Umweltbonus unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus dürfen für Junge Gebrauchte zwischen Erst- und Zulassung bei Antragstellung maximal 12 Monate liegen und sie dürfen nur eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten.

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.

Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

Als BMW i-Vertragspartner bieten wir erstklassige Beratung zum Thema Elektrofahrzeuge, zertifizierten Werkstattservice und eigene Ladestationen für Elektrofahrzeuge.