3+3 JAHRE

Die Schaal XXL-Neuwagen-Garantie

 

Wir geben Ihnen verlängerte Sicherheit für maximalen Fahrspaß. Mit unserer XXL Neuwagen-Garantie verdoppelt wir die Herstellergewährleistungen von BMW und MINI – extra lang und ohne extra Kosten für unsere Lager- und Ausstellungs-Neufahrzeuge. Das sind doch mal gute Aussichten für Ihren Neuwagen-Kauf im Autohaus Schaal!

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • Maximale Sicherheit: durch die Verlängerung der Gewährleistung.
  • Maximale Leistung: durch hohe Fachkompetenz der BMW Service Partner.
  • Maximale Qualität: durch den garantierten Einsatz von Original BMW Teilen.
  • Maximale Flexibilität: durch weltweite Gültigkeit.
  • Maximaler Wiederverkaufswert: durch die Übertragbarkeit auf den Folgebesitzer.

Für einen Schadensfall während der Laufzeit der 3+3 Garantie  gilt Folgendes:
Unter die Garantie fallende Materialkosten werden nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers bestimmt und sind, ausgehend von der Betriebsleistung der beschädigten Bauteile zum Zeitpunkt der Reparatur, im Höchstfall wie folgt erstattungsfähig:

  • bis 100.000 km 100 %
  • bis 120.000 km 90 %
  • bis 140.000 km 80 %
  • bis 160.000 km 70 %
  • bis 180.000 km 60 %
  • über 180.000 km 50 %

 

Gegenstand der Garantie ist die Funktionsfähigkeit aller mechanischen, elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Bauteile, die zum Originallieferumfang des Herstellers gehören,
mit nachstehenden Ausschlüssen:

  • Auspuffsystem: Von der Garantie erfasst sind jedoch alle Auspuffteile, vom Auspuffkrümmer bis zum Katalysator (jeweils einschließlich).
  • Ausstattung: z. B. verchromte Teile, Zierleisten, Armauflage, Dachhimmel, Ablagefächer, Seitenverkleidung, Sonnenblenden, Getränkehalter, Polsterung. Diese beispielhafte Auflistung ist jedoch nicht abschließend.
  • Bremsen, Kupplung und Fahrwerks-/Stoßdämpfer: Kupplungsscheibe, -druckplatte; Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln; Einstellarbeiten der Kupplung und der Bremsen; Stoßdämpfer (ausgenommen Bruch und/oder Totalausfall der Stoßdämpfer).
  • Glas/Fensterscheiben: Spiegelgläser, Glas und Verdeckscheiben; von der Garantie erfasst ist jedoch die Heckscheibe bei Ausfall des Heizungsund Antennenelements.
  • Fremdteile: Teile (z. B. Zubehör, Autoradios, Navigationsgeräte), die nicht den Qualitätsstandards von Originalteilen des Herstellers entsprechen.
  • Gummiteile: Gummidichtungen an Türen, Kofferraum und Dach; Achslager/-aufhängung, Achs- und Lenkungsmanschetten, Silentblöcke/-buchsen, Motorlager (Ausnahme Hydrolager), Stabilisatorlager, Querlenkerlager. Diese beispielhafte Auflistung ist jedoch nicht abschließend.
  • Instandhaltung: Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten.
  • Karosserie: Ausrichtung, Korrektur und Einstellarbeiten von Karosserieteilen, wie z. B. Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Kofferraumdeckel und Stoßstangen; Lackschäden und Rost an der Karosserie, Wasserlecks bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie, wie z. B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fensterdichtungen oder Cabrio- und Faltverdecke.
  • Kraftstoffsystem: Verunreinigungen im Kraftstoffsystem.
  • Ruhedichtungen, wie z. B. Flach- und Papierdichtungen, die keiner Bewegungsmechanik ausgesetzt sind (nicht jedoch z. B. Undichtigkeiten an wasserführenden technischen Einrichtungen wie Kühler, Wasserschläuchen, Zylinderkopfdichtungen, Heizkörper oder der Klimaanlage und der Ölwannendichtung des Motors bis zu einer maximalen Laufleistung von 100.000 km).
  • Räder: Reifen, Felgen, Radkappen, Radschrauben, Spureinstellung und Auswuchten der Reifen.
  • Scheinwerfer: Glas, Scheinwerfergehäuse, Leuchtmittel, Xenon-Brenner.
  • Sonstiges: Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche.
  • Batterien; abgesichert ist jedoch die Hochvoltbatterie des Antriebs bei technischem Defekt (ausgenommen natürlicher Verschleiß und Alterung gemäß den Bestimmungen und Spezifikationen des Fahrzeugherstellers). Der Höchstersatz der Hochvolt-Batterie ist für Fahrzeuge auf den Zeitwert des Fahrzeugs, maximal jedoch auf einen Wert in Höhe von € 5.000,- begrenzt. Der vorgenannte Höchstersatz gilt jedoch nicht für Fahrzeuge der Marken BMW, BMWi und MINI.
  • Kleinteile, Betriebsstoffe, Verbrauchs- und Verschleißmittel und Arbeiten: Filter, Zündkerzen und Glühstifte, Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dichtungen, Schläuche, Diagnose, Schmiermittel,
  • Betriebsstoffe, Bremsenreiniger, Frostschutzmittel etc. – es sei denn, der Austausch erfolgt in Verbindung mit der Reparatur eines gedeckten Teiles und sind dabei üblicherweise erforderlich, werden grundsätzlich ausgetauscht, verlieren ihre Funktionsfähigkeit und/oder ihr Ersatz wird technisch erforderlich.
  • Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der Klimaanlage, es sei denn, die Befüllung erfolgt im Zusammenhang mit einer ersatzpflichtigen Reparatur.
  • Verschleiß: Hierunter fallen alle Teile, die im Rahmen der Wartungs- bzw. Servicearbeiten regelmäßig geprüft bzw. getauscht oder erneuert werden, z. B.Luftfilter, Ölfilter, Zündkerzen, Keilriemen, Keilrippenriemen, Zahnriemen.
  • Softwareupdates, Fehlerspeicher Lesen/Löschen und Resets. Jedoch höchstens 12 Arbeitszeitwerte (1 Stunde), soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer ersatzpflichtigen Reparatur anfallen, den Austausch eines versicherten Bauteils verhindern oder entgegenwirken und kein Upgrade oder Funktionshub ermöglichen oder darstellen.
  • Verdeck: Verdeckstoff von Cabrio- oder Faltverdecken.
  • Mobilteile von Freisprecheinrichtungen und Telefonanlagen.
  • Serienmäßiges Zubehör: z. B. Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeugsatz.